FAQ - Frequently Asked Questions

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Studienanfangsphase

Studieninhalte

Beratungsangebote

Praktikum

Projekt

Auslandsstudium

Bachelorarbeit/Studienende

Cultural Engineering und Masterstudium

 

Studienanfangsphase

Was passiert in der Einführungswoche?

Die Einführungswoche hat zum Ziel, Sie mit der Universität und Ihrem Studiengang grundsätzlich vertraut zu machen und Ihnen den Einstieg in das Studium zu erleichtern. Neben einer zentralen Begrüßungsveranstaltung der Fakultät findet auch eine Einführungsveranstaltung in den Studiengang statt. Zudem veranstaltet die Universität eine zentrale Immatrikulationsfeier und die Universitätsbibliothek bietet eine Einführungsveranstaltung an. Darüber hinaus lädt die Fachschaft Cultural Engineering (FaCE) zu einem zentralen Kennenlernen ein und bietet eine Campustour, eine Stadtführung und Hilfe bei der Stundenplangestaltung.
[nach oben]

Wer ist für die Studienfachberatung zuständig und wo finde ich sie?

Die Studienfachberatung ist eine zentrale Ansprechpartnerin oder ein zentraler Ansprechpartner jedes Studiengangs, der:die den Studierenden bei Fragen rund um den Studiengang zur Verfügung steht. Die Studienfachberaterin für Cultural Engineering ist Dr. Nora Pleßke (G40 R270). Allgemeine Sprechzeiten finden Sie hier, weitere Termine können per E-Mail vereinbart werden.
[nach oben]

Wo bekomme ich Hilfe bei Fragen zu meinem Studium?

Für Fragen rund um das Studium im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an das Studentensekretariat bzw. das Campus Service Center. Fragen, die den Studiengang Cultural Engineering betreffen, sind bei der Studienfachberatung am besten aufgehoben. Zudem steht Studierenden die Fachschaft Cultural Engineering (FaCE) als Ansprechpartner zur Verfügung.
[nach oben]

Wo kann ich meinen Studienausweis validieren?

Der Studienausweis, die UniCard, ist eine Chipkarte, die zudem als Bibliotheksausweis, Semesterticket und Geldkarte in der Mensa sowie an Druck- und Kopierstationen dient. Die UniCard muss zu Beginn jedes Semesters validiert werden. Validierungsstationen finden sich an den folgenden Stationen:

  • Gebäude 01 (Campus Service Center)
  • Gebäude 06 (Eingangsbereich)
  • Gebäude 10 (EG, neben dem Fahrstuhl)
  • Gebäude 26 (vor dem Hörsaal 1)
  • Gebäude 40 (EG, Haupteingang)
  • Studiendekanat der FME (Campus Universitätsklinikum / Haus 2)

Zu unterscheiden sind diese Validierungsstationen von den Aufladeautomaten, die sich u.a. in den Eingangsbereichen der Mensa und der Bibliothek befinden. An diesen Stationen muss die UniCard mit Geld aufgeladen werden, um sie als Zahlungsmittel zu verwenden. Da die Stationen nur Geldscheine annehmen, muss immer ein Betrag von mind. fünf Euro auf die Karte geladen werden. Weitere Informationen zur UniCard finden Sie hier.
[nach oben]

Wie melde ich mich bei der Bibliothek an?

Die Anmeldung in der Bibliothek erfolgt unter Vorlage des Studienausweises einmalig in der Bibliothek. Das auszufüllende Anmeldeformular erhalten Sie an der Ausleihtheke oder Sie können es vorab ausdrucken und ausfüllen. Ausländische Studierende benötigen zudem Ihren Reisepass und einen Wohnungsnachweis. Weitere Informationen zur Anmeldung in der Bibliothek finden Sie hier.
[nach oben]

Wie kann ich meine E-Mails abrufen?

Zum Abrufen Ihrer E-Mails benötigen Sie einen OVGU-Account. Dieser wurde bei Ihrer Immatrikulation automatisch generiert und muss über die Seite des Universitätsrechenzentrums (URZ) einmalig aktiviert werden. Im Anschluss melden Sie sich auf dem Webmail-Server mit diesen Accountdaten an. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des URZ oder auf der Homepage des URZ selbst.
[nach oben]

Welche Veranstaltungen müssen im ersten Semester belegt werden?

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) sieht vor, dass Studierende im ersten Semester die Module "Kultur und Identität" (10 CP), "Technische Logistik" (5 CP), "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre" (5 CP), "Einführung in die Wirtschaftsinformatik" (5 CP) sowie "Mathematische Methoden I" (5 CP) belegen. Die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen innerhalb dieser Module entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch. Das jeweils aktuelle Veranstaltungsangebot finden Sie im LSF. Hier gelangen Sie zudem zur Modulübersicht im Studienverlauf.
[nach oben]

Wie funktionieren das LSF und myOVGU?

Hinter dem Kürzel LSF verbirgt sich das Verwaltungssystem der Universität (Lehre, Studium, Forschung). Im LSF können Stundenpläne erstellt und verwaltet sowie Veranstaltungen belegt werden. Zudem können Studierende Prüfungsanmeldungen vornehmen und nach absolvierten Prüfungen ihre Noten einsehen. Um Zugriff auf alle Funktionen zu erhalten, müssen Sie sich im LSF mit Ihrem vom URZ generierten Account anmelden. Eine ausführliche Hilfe zur Navigation im LSF finden Sie hier. In myOVGU verwalten Sie Ihre persönlichen Daten und nehmen die Rückmeldung zu späteren Semestern vor. Auch zu myOVGU finden Sie eine Hilfe. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Funktionen beider Portale in der App "UniNow", die von zwei Absolventen der OVGU entwickelt wurde, zu vereinen. Die App bietet auch eine Verknüpfung mit Ihrem E-Mail-Postfach und dem Bibliothekskonto sowie den Mensaspeiseplan.
[nach oben]

Wie erstelle ich meinen Stundenplan?

Die Stundenplanerstellung ist eine Funktion des LSF. Dort müssen Sie nach der Anmeldung über die Veranstaltungssuche Veranstaltungen zunächst vormerken und anschließend in den noch leeren Stundenplan übernehmen. Alternativ bietet der Menüpunkt "Mein Studiengangplan" eine Übersicht über die im aktuellen Semester für Ihren Studiengang angebotenen Veranstaltungen, die dann in den Stundenplan übernommen werden können. Eine Hilfe zur Stundenplanerstellung im LSF finden Sie hier. Zudem bietet die Fachschaft in der Einführungswoche stets eine Veranstaltung zur Hilfe bei der Stundenplanerstellung an, bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.
[nach oben]

Wann und wie schreibe ich mich in Kurse ein?

Kurse, die belegpflichtig sind, können über das LSF belegt werden. Nach der Anmeldung sehen Sie neben der Möglichkeit, die Veranstaltung für den Stundenplan vorzumerken einen Link zur Belegung dieser Veranstaltung. Diese Veranstaltungen haben ausgewiesenen Einschreibezeitraum, innerhalb dessen Sie die Veranstaltung im LSF belegen können. In der Regel beginnt die Belegfrist einige Wochen vor Semesterbeginn. Eine erfolgreiche Anmeldung für die Veranstaltung stellt jedoch noch keine Zulassung dar, sondern lediglich einen Eintrag in die Warteliste. Die eigentliche Platzvergabe erfolgt erst nach dem Ablauf der Frist. Ihren aktuellen Status (z.B. "angemeldet" oder "zugelassen") können Sie in Ihrem Stundenplan einsehen. Sollten Veranstaltungen verschiedene Parallelgruppen anbieten, können Sie sich priorisiert für bis zu drei Gruppen anmelden. Die Zulassung erfolgt dann für eine der Gruppen, wobei versucht wird, Ihre Priorisierung zu berücksichtigen. Sie sollten darüber hinaus immer auch zur ersten Stunde in einen Kurs gehen, selbst wenn Ihnen über das LSF kein Platz zugeteilt wurde. Es lohnt sich i.d.R., mit den Dozierenden zu sprechen, da ggf. andere Studierende, denen ein Platz zugeteilt wurde, diesen nicht annehmen und Sie nachrücken können.
[nach oben]

Was ist Moodle und wie nutze ich es?

Moodle ist das E-Learning-Portal der OVGU. Hier stellen Dozierende Materialien für ihre Lehrveranstaltungen bereit. Zur Anmeldung auf Moodle nutzen Sie ebenfalls Ihren URZ-Account. Auf der Startseite finden Sie eine Übersicht über das aktuelle und das vergangene Semester sowie andere der Universität angegliederte Institutionen wie z.B. die Bibliothek. Über das jeweilige Semester können Sie den entsprechenden Kurs zu einer Ihrer Lehrveranstaltungen finden und sich anschließend einschreiben. Zum Teil schützen Dozierende ihre Kurse mit einem Einschreibeschlüssel. Diesen erfahren Sie üblicherweise zu Veranstaltungsbeginn. Nach der Einschreibung in den entsprechenden Kurs haben Sie Zugriff auf die bereitgestellten Materialien. Über Ihre persönliche Startseite, das "Dashboard", haben Sie einen Schnellzugriff auf alle Kurse, in die Sie eingeschrieben sind. Die Einschreibung auf Moodle hat nichts mit der eigentlichen Kurseinschreibung im LSF zu tun und keinerlei verbindlichen Charakter für Prüfungsanmeldungen o.ä., sondern dient nur dem Austausch der für den Kurs benötigten Arbeitsmaterialien.
[nach oben]

Woher bekomme ich für meinen BAföG-Antrag eine Übersicht der erbrachten Leistungen?

Sie können über das Campus Service Center eine Notenbescheinigung anfordern. Diese offizielle Bescheinigung kann im BAföG-Amt eingereicht werden.

[nach oben]

 

Studieninhalte

Wie umfassend ist der Workload?

Der Studienaufwand setzt sich u.a. aus der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, der selbständigen Verarbeitung und Vertiefung des Stoffes sowie dem Nachweis der erbrachten Leistungen zusammen. Dabei entspricht 1 Credit Point (CP) einem Aufwand von ca. 30 Arbeitsstunden. Das Arbeitspensum pro Semester beträgt ca. 30 CP, also 900 Arbeitsstunden. Insbesondere im kulturwissenschaftlichen Bereich setzt die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen eine hohe Lesebereitschaft voraus.
[nach oben]

Müssen die Pflichtmodule im kulturwissenschaftlichen Bereich (PM 1 bis PM 4) in numerischer Reihenfolge belegt werden?

Das Pflichtmodul 1 (PM 1) ist im Studiengangsplan für das erste Semester als Einführung in das Studium vorgesehen. Neben dem verpflichtenden Besuch der Vorlesung "Einführung in die Kulturwissenschaften" (6 CP) muss ein begleitendes Seminar (4 CP) belegt werden, sodass die vorgeschriebenen 10 CP in PM 1 bereits im ersten Semester erworben werden. Diese Veranstaltungen legen die Grundlage für die weiteren kulturwissenschaftlichen Module PM 2 bis PM 4. Im weiteren Studienverlauf kann prinzipiell aus den Angeboten in den Modulen PM 2 bis PM 4 frei gewählt werden, solange bis zum Abschluss des Studiums in jedem Modul 10 CP erworben werden. Insbesondere PM 2 und PM 3 sind in der Reihenfolge quasi austauschbar, während bei der Konzipierung der Lehrveranstaltungen innerhalb dieser Module PM 4 eher für höhere Semester (6. bis 8. Semester) vorgesehen ist. Darüber hinaus wird empfohlen, ein Modul in zwei aufeinanderfolgenden Semestern abzuschließen, da die Veranstaltungen innerhalb der Module i.d.R. aufeinander aufbauen. Insgesamt sollte bei der individuellen Konzipierung des Stundenplans in jedem Semester darauf geachtet werden, die vorgesehenen 30 CP nicht (übermäßig) zu überschreiten.
[nach oben]

Kann ich auch nach dem ersten Semester Veranstaltungen aus PM 1 belegen, die mich interessieren?

Auch nach Abschluss eines jeden Moduls, nicht nur des PM 1, können Sie weiter Veranstaltungen aus den jeweiligen Modulen wählen. Zum einen können alle Veranstaltungen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch fakultativ ohne Prüfungsleistung als "Gasthörer" besucht werden. Zum anderen können Veranstaltungen als Profilierung im Optionalen Bereich mit den entsprechenden Leistungen (4 oder 6 CP) angerechnet werden. Zusätzliche Leistungen, die Sie nicht in Ihre Bachelor-Note einbringen, können Sie dennoch auf Ihrem Bachelor-Zeugnis vermerken lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die entsprechenden Veranstaltungen nicht nur als Gasthörer besucht, sondern auch die Prüfungsleistungen erbracht und somit CP erworben haben. Dieses Vorgehen kann u.a. für den späteren Wechsel in einen fachspezifischen Masterstudiengang sinnvoll sein, um so die nötigen CP zu erwerben, die für eine Einschreibung in den jeweiligen Master erforderlich sind.
[nach oben]

Wie ist das Verhältnis von Kulturwissenschaft zu den technisch-wirtschaftlichen Fächern?

Der kulturwissenschaftliche Pflichtbereich umfasst insgesamt 40 Credit Points (CP) in den Pflichtmodulen 1 bis 4. Darüber hinaus kann der kulturwissenschaftliche Anteil des Studiums bei entsprechender Profilierung auf bis zu 135 CP ausgebaut werden. Entsprechend umfasst der technisch-wirtschaftliche Vertiefungsbereich 60 CP, kann aber über die Profilierung auf bis zu 155 CP erweitert werden.
[nach oben]

Wofür brauchen Cultural Engineers Mathematik?

Die Vorlesungen und Übungen sind für Studierende der Human- und Wirtschaftswissenschaften zugeschnitten und dienen dazu, anwendungsorientiert mathematische Methoden für die technischen Fächer des Vertiefungsbereichs (Logistik, Wirtschaftswissenschaften, Informatik) bereit zu stellen. Darüber hinaus sind mathematische Methoden relevant in der Evaluationsforschung, insbesondere für empirische quantitative Methoden sowie für die Finanzplanung und Kalkulation eigener Projekte. Die Veranstaltungen des mathematischen Fachbereiches bauen zunächst auf Abiturniveau auf. Die Fakultät für Mathematik bietet neben den regulären Lehrveranstaltungen zudem einen "MatheSupport" an.
[nach oben]

Beinhaltet das Studium Englischkurse?

Nein, im Curriculum sind keine sprachpraktischen Englischkurse vorgesehen. Die Angebote des Lehrstuhl für Anglistische Kultur- und Literaturwissenschaften, die in PM 1 bis PM 4 sowie im Optionalen Bereich belegt werden können, werden i.d.R. auf Englisch unterrichtet und bieten so neben einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem kulturwissenschaftlichen Themengebiet auch die Möglichkeit, im Seminarkontext englische Sprachkenntnisse weiter zu entwickeln. Sprachpraktische Kurse bietet an der OVGU das Sprachenzentrum (SPRZ) an: Neben den UniCert-Englischkursen, die sich mit Credit Points anrechnen lassen, gibt es für Studierende auch die Möglichkeit, Refresher-Kurse in Englisch zu belegen, jedoch ohne CP-Anerkennung. Beachten Sie jedoch bitte, dass das SPRZ für Kursanmeldungen Gebühren erhebt.

Muss ich für das Praktikum und/oder das Projektmodul ein Urlaubssemester beantragen?

Die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Cultural Engineering sieht für die Projektarbeit (25 CP) und das Praktikum (5 CP) bereits ein gesamtes Semester vor, ein Urlaubssemester ist daher nicht zwingend nötig, um diese Leistungen zu erbringen. Sollten Sie dennoch oder aus anderen Gründen ein Urlaubssemester bentragen wollen, nehmen Sie entsprechende Beratungsangebote der Studienfachberatung und des Prüfungsamts wahr und geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beim Campus Service Center (Gebäude 01) ab. Während eines Urlaubssemesters können Studierenden auf erbrachte Leistungen insgesamt nur 18 CP angerechnet werden.

[nach oben]

Welche Kurse kann ich im Optionalen Bereich belegen?

Prinzipiell können Sie im Optionalen Bereich neben den Zertifikatssprachen alle Veranstaltungen aus dem CE-Programm belegen, die Sie nicht schon für ein anderes Modul angerechnet bekommen haben. Weiterhin stehen Ihnen mit Ausnahme der Psychologie alle Kurse der FHW offen, sollte nicht im LSF explizit vermerkt sein, dass der Optionale Bereich ausgeschlossen ist. Aus den anderen Fakultäten stehen Ihnen definitiv die Kurse offen, die in den Modulkatalogen Nicht-Technische Wahlfächer und Schlüsselkompetenzen hinterlegt sind.

[nach oben]

Welche Leistungen müssen im Kommunikationsmodul (PM 46) erbracht werden?

Das Kommunikationsmodul PM 46 umfasst zwei Studiennachweise, die in zwei unterschiedlichen Veranstaltungen erbracht werden müssen. Diese beiden Veranstaltungen müssen sich insgesamt auf 4 SWS belaufen und werden zusammen mit 5 CP angerechnet. Beachten Sie bitte, dass eine Veranstaltung für 4 SWS nicht von der Verpflichtung befreit, eine zweite Veranstaltung mit einem Studiennachweis belegen zu müssen. Die im LSF für die jeweiligen Veranstaltungen angegebenen CP sind für CE-Studierende irrelevant und dienen nur zur Orientierung bzgl. des Workloads.

[nach oben]

Welche Prüfungsanmeldefristen gelten für mich?

Grundsätzlich gilt, dass sich CE-Studierende über das Prüfungsamt der Fakultät für Humanwissenschaften (FHW) für Prüfungen anmelden und somit auch die an der FHW festgelegten Fristen gelten. Die einzige Ausnahme dieser Regelung betrifft Prüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (FWW), deren Fristen für an der FWW abgelegte Prüfungen maßgeblich sind.

[nach oben]

 

Beratungsangebote

An wen kann ich mich mit studienbezogenen Fragen wenden?

Für studienbezogene Anliegen ist die Studienfachberaterin PD Dr. Nora Pleßke Ihre Ansprechpartnerin. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

[nach oben]

An wen kann ich mich bei Diskriminierung, psychischer Belastung oder Gewalterfahrung wenden?

Bei Diskriminierung, für Hilfe bei psychischer Belastung oder bei Gewalterfahrungen bieten die OVGU, die Stadt Magdeburg, das Land Sachsen-Anhalt und die Bundesrepublik Deutschland verschiedene Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Eine Liste mit Kontaktmöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

[nach oben]

Wer sind die Ansprechrtner:innen für Gleichstellung, Familie und Inklusion?

Die Beauftragte für Gleichstellung an der FHW ist Lena Merkle, M.A.. Der Familienbeauftragte der FHW ist Dr. Frank Lesske. Die Inklusionsbeauftragte der FHW ist Dr. Steffi Kaltenborn. Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten auf einen Blick.

[nach oben]

An wen kann ich mich bei Fragen zum Auslandssemester wenden?

Ansprechpartnerin für Studierende, die mit dem WELTWEIT-Programm ins Ausland gehen, ist Sylvia Seela. Ansprechpartnerin für Studierende, die mit dem ERASMUS-Programm ins Ausland gehen, ist Anne Schulze. Für eine Erstberatung bietet das Akademische Auslandsamt der OVGU regelmäßig Sprechstunden an.

[nach oben]

 

Praktikum

Muss das Praktikum vier Wochen dauern?

Das Praktikum ist im Studiengangsplan mit 5 Credit Points vorgesehen, entspricht also einem Arbeitsaufwand von 150 Arbeitsstunden, die vier Wochen Tätigkeit in Vollzeit entsprechen. Das Praktikum kann auch in Teilzeit studienbegleitend durchgeführt werden. Darüber hinaus können Praktika auch länger als vier Wochen dauern, bspw. drei oder sogar sechs Monate, allerdings werden auch längere Praktika nur mit 5 CP angerechnet. Unter Umständen kann sich dadurch das Studium verlängern, wenn z.B. ein Urlaubssemester beantragt wird, entsprechende Vorhaben müssen mit der Studienfachberatung besprochen werden. Weitere Informationen finden sich zudem in der Praktikumsordnung und auf dieser Website.
[nach oben]

Wo kann ich mich über aktuelle Praktikumsangebote informieren?

Aktuelle Ausschreibungen für Praktika finden sich hier. Um über neue Angebote informiert zu werden, empfielt es sich, den RSS-Feed zu abonnieren. Weitere Angebote finden sich z.B. auf der Seite des Leonardo-Büros Sachsen-Anhalt sowie in einschlägigen Stellenbörsen.
[nach oben]

Was muss ich tun, damit mir ein Praktikum angerechnet wird?

Jedes Praktikum muss mit einem Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Die Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Betrieben oder Institutionen sowie der Vertragsabschluss sind grundsätzlich Aufgabe des:der Studierenden. Die Studienfachberatung und die jeweiligen Institute und Bereiche der Fakultät wirken hierbei beratend mit, ein Muster stellt das Prüfungsamt zur Verfügung. Die Mustervorlage dient der Orientierung, ggf. stellt das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Praktikum absolvieren, jedoch eigene Verträge aus.  Das Praktikum beinhaltet Aufgaben aus einem für das Studium berufsrelevanten Fachgebiet und sollte in der Regel außerhalb der universitären Einrichtungen absolviert werden. Über die Anerkennung des ausgewählten Praktikumsbetriebes bzw. der Praktikumsinstitution entscheidet die Studiengangsleitung. Die Praktikumseinrichtung muss einen Praktikumsnachweis ausstellen, auch hier stellt das Prüfungsamt eine Mustervorlage zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass zur Anrechnung die Unterschriften und Stempel der Praktikumsstelle sowie der Studienfachberatung auf dem selben Dokument im original erforderlich sind.  Der:die Studierende muss zudem einen Praktikumsbericht über das jeweilige Praktikum erstellen. Der Praktikumsbericht soll etwa fünf Seiten (ca. 1.500 Wörter) umfassen. Näheres regelt die Praktikumsordnung. Weitere Informationen finden Sie zudem auf dieser Website, u.a. Anschauungsbeispiele für einen Praktikumsbericht.
[nach oben]

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Auslandspraktikum zu finanzieren?

Vielfältige Überblicke über Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandspraktikums bieten zahlreiche Ratgeberseiten wie bspw.:

Weitere Möglichkeiten, ein Auslandspraktikum zu finanzieren, bietet das Auslands-BAföG, dem eine andere Berechnung zu Grunde gelegt wird als dem "normalen" BAföG, und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Der DAAD bietet eine Stipendien-Datenbank, in der auch spezielle Stipendien zur Finanzierung eines Auslandspraktikums verzeichnet sind.

[nach oben]

Ersetzt ein längeres Auslandspraktikum den verpflichtenden Studienaufenthalt im Ausland?

Nein, auch ein längeres Praktikum im Ausland ersetzt nicht das verpflichtende Auslandsstudium. Sie müssen für die Dauer von mindestens einem Semester an einer ausländischen Hochschule Kurse belegen und dort mindestens 30 CP erwerben.

[nach oben]

Wer muss meinen Praktikumsvertrag unterzeichnen?

Die Praktikumsordnung legt fest, dass über ein Praktikum ein Praktikumsvertrag geschlossen wird, der Ihre Rechte und Pflichten festlegt. Das Prüfungsamt der FHW stellt zu diesem Zwecke einen Mustervertrag zur Verfügung. Die Vertragspartner sind Sie und das Unternehmen, bei dem Sie Ihr Praktikum absolvieren. Entsprechend genügen auf dem Vertrag die Unterschriften beider Vertragspartner, auch wenn der Mustervertrag des Prüfungsamtes zur Anerkennung die Gegenzeichnung der Studienfachberatung vorsieht.

[nach oben]

 

Projekt

Kann ich bei meinen Projekten frei agieren oder muss ich Projekte aus einem Angebot der OVGU wählen?

Sie können Projekte sowohl selbst initiieren als sich auch externen Partnern frei anschließen, eine kurze Absprache mit der Studienfachberatung ist empfohlen. Der Workload und die konkrete Projektarbeit muss in jedem Fall im Projekthandbuch dokumentiert werden, um die Anrechenbarkeit des Projekts im Profilierungsbereich zu gewährleisten. Wichtig ist vor allem der Projektcharakter Ihrer Idee. Weitere Hinweise zur Projektarbeit sowie eine Liste potenzieller Partner und bereits bestehender Projekte finden Sie hier.
[nach oben]

Kann ich mir auch Projekte anrechnen lassen, die ich während meines Praktikums durchgeführt habe?

Projekte, die im Rahmen eines Praktikums oder eines Nebenjobs durchgeführt wurden, können im Regelfall nicht angerechnet werden. Es soll verhindert werden, dass normale, praktische, ausführende Tätigkeiten als "Projektarbeit" deklariert werden. Alles darüber hinausgehenden Tätigkeiten, die eigene gestalterische Projektelemente erkennen lassen und gesellschaftliche Relevanz sowie Projektcharakter (siehe Einführung ins Projektmanagement) haben, können anerkannt werden. Hier kommt es im Einzelfall jedoch darauf an, welche Aufgaben Sie konkret übernommen haben und wie der Projektcharakter begründet ist. Zur Klärung dieser Einzelfälle vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der Studienfachberatung

[nach oben]

Ist es möglich, im Projektmodul weniger CP zu erbringen und dafür in anderen Studienbereichen, z.B. im Optionalen Bereich, mehr?

Nein, im Projektmodul PM 38 müssen 25 CP erbracht werden.

[nach oben]

Können die CP des Projektmoduls auch durch andere Seminare erworben werden?

Nein, die CP können nur durch Projektseminare erworben werden. Wenn Seminare mit Blick auf konkrete theoretische, methodologische oder thematische Aspekte eines bestimmten Projekts belegt werden (z.B. für Konzept oder Durchführung), können die CP anrechnet werden. Achten Sie hierbei auf Verhältnismäßigkeit.

[nach oben]

Muss ich mich für Lehrveranstaltungen, die im PM38 angerechnet werden sollen, für eine Prüfung anmelden?

Grundsätzlich ist für die Creditanerkennung im PM38 die Projektmappe ausreichend, sodass Sie auch Kursteilnahmen dort aufführen können. Es kann jedoch auch eine Anmeldung im LSF für Lehrveranstaltungen erfolgen, sofern der Kurs im LSF zur Anmeldung freigeschaltet ist, und Ihnen werden dann die Credits nach erfolgreicher Prüfung gutgeschrieben. Dieses Vorgehen ist v.a. dann wichtig, wenn Sie z.B. für BAföG-Anträge einen bestimmten Studienfortschritt nachweisen müssen und daher nicht warten können, bis Sie die Projektmappe fertiggestellt und das gesamte Modul abgeschlossen haben.

[nach oben]

Kann ich ehrenamtliche Arbeit in das Projektmodul einbringen?

Ehrenamtliche Tätigkeiten, bspw. bei einem Verein, können nicht angerechnet werden. Eine Ausnahme hiervon bildet, wenn Sie im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eigene Projekte gestalten. Sprechen Sie Ihre Ideen vorher mit der Studienfachberatung ab, um die Anrechenbarkeit zu gewährleisten.

[nach oben]

Kann ich mir Fort- und Weiterbildungsseminare im Projektmodul anrechnen lassen?

Sie können sich Fort- und Weiterbildungsseminare anrechnen lassen, sofern diese im Rahmen einer Projekttätigkeit absolviert wurden, d.h. wenn die entsprechenden Veranstaltungen an ein Projekt gekoppelt sind, für das Sie sich fort- bzw. weiterbilden. Die absolvierten Fort- bzw. Weiterbildungen müssen den Transfercharakter abbilden, den das Modulhandbuch für PM 38 als Kompetenz vorsieht. Vereinbaren Sie am besten im Vorfeld einen Termin bei der Studienfachberatung, um individuelle Möglichkeiten auszuloten.

[nach oben]

Wie viele Projekte muss ich in die Projektmappe aufnehmen?

In der Projektmappe müssen alle 750 Arbeitsstunden dokumentiert werden, die für das Projektmodul angerechnet werden sollen. Es gibt weder eine Mindest- noch eine Maximalanzahl für Ihre Projekte insgesamt, die geleistete Stundenzahl ist entscheidend. Die Mappe umfasst nicht nur die jeweilige Projektbeschreibung, sondern auch die geleistete Arbeit innerhalb der Projekte sowie eine Reflexion. Nähere Informationen finden Sie im Projektleitfaden.

[nach oben]

Wie muss die Projektmappe gestaltet sein?

Die Projektmappe dokumentiert Ihre Projektarbeit. Für die Erstellung der Projektmappe können Sie sich am Projektleitfaden orientieren. Bei den Projektbeschreibungen geht es insgesamt nicht allein um eine Auflistung der konkreten Projektarbeit, sondern auch vielmehr darum, auch den Transfer erlerneter Theorien und Methoden auf den Anwendungsbereich konkret zu reflektieren. Dies erfordert, dass Sie die Relevanz der Projekte, z.B. auf gesellschaftlicher, wissenschaftlicher oder wirtschaftlicher Ebene, herausheben. Darüber hinaus sollte sich die Projektmappe an den Kriterien wissenschaftlicher Arbeiten orientieren und die formalen Hinweise zur Gliederung, Strukturierung und Formatierung beachten, die Sie im Style Guide finden.

[nach oben]

Kann ich die Arbeit für die Erstellung der Projektmappe mit einrechnen?

Die Erstellung der Mappe kann bei entsprechender Dokumentation in den Workload mit einbezogen werden. Im Regelfall sollte die Zeit für die Erstellung der Projektmappe allerdings 30 Stunden (entspricht 1 Credit Point) nicht übersteigen.

[nach oben]

Muss ich alle Projekte im Rahmen einer Universitätsveranstaltung präsentieren?

Nein, Sie müssen nur ein Projekt präsentieren, jedoch unter der Voraussetzung, dass im Zuge einer Universitätsveranstaltung nicht nur Projektergebnisse, sondern auch der Projektverlauf Gegenstand der Präsentation ist. Es geht hierbei nicht um eine Projektpräsentation, wie sie in der Wirtschaft bspw. vor Kunden üblich ist, sondern um einen Teil der Prüfungsleistung, die an der Universität erbracht werden muss. Arbeiten Sie Ihre Präsentation nach Abschluss in die Projektmappe ein. Eine Liste mit Präsentationsmöglichkeiten finden Sie bei den Hinweisen zum Projekt.

[nach oben]

Kann ich Projekte präsentieren, die ich im Rahmen der Veranstaltung "Einführung ins Projektmanagement" gemacht habe?

Nein, denn die Abschlusspräsentation ist Bestandteil des Moduls PM 38. Die Veranstaltung "Einführung ins Projektmanagement" formt das Modul PM 37. Projekte, die dort durchgeführt wurden, können somit nicht Bestandteil einer Prüfung in einem anderen Modul sein. Zudem sollen Sie bei der Präsentation Reflexionskompetenzen demonstrieren, für die sich eigene, unbegleitete Projekte besser eignen.

[nach oben]

Kann ich die Präsentation erst machen, wenn ich alle Projektstunden im PM 38 erbracht habe?

Aufgrund der Anforderung, dass die Präsentation im Rahmen universitärer Veranstaltungen durchgeführt werden soll, können Sie bei passender Gelegenheit auch Projekte präsentieren, wenn Sie noch nicht alle Projektstunden erbracht haben. Die Projekte müssen jedoch abgeschlossen sein und Sie sollten sich bereits im fortgeschrittenen Verlauf des PM 38 befinden, um die nachzuweisenden Reflexionskompetenzen ausgebildet zu haben.

[nach oben]

Wie melde ich mich für die Projektpräsentation an?

Die Studiengangsleitung stellt in jedem Semester im LSF einen Kurs "Projektpräsentation" zur Verfügung. Studierende, die das Projektmodul im entsprechenden Semester abschließen bzw. die Präsentation im fortgeschrittenen Studienverlauf durchführen möchten, schreiben sich bitte regulär in diesen Kurs ein. Die Studiengangsleitung wird zu Semesterbeginn mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Terminabsprachen zu treffen. Darüber hinaus können Sie jederzeit Kontakt zur Studiengangsleitung aufnehmen.

[nach oben]

Welche Anforderungen werden an die Projektpräsentation gestellt?

Die Projektpräsentation ist Teil der Modulleistung und sollte daher wissenschaftlichen Kriterien entsprechen. Passen Sie Form und Inhalt Ihrer Präsentation an das Präsentationsformat, den Präsentationskontext und das Zielpublikum an. Das vorgestellte Projekt oder die vorgestellten Projekte sollte nicht nur hinsichtlich der Ergebnisse vorgestellt werden, sondern der Projektverlauf und die "Lessons Learned" einbezogen werden. Insgesamt wird erwartet, dass Sie durch die Projektpräsentation eine den Grundlagen des Projektmanagements angemessene Reflexionskompetenz demonstrieren, die auch den gesellschaftsrelevanten Charakter Ihrer Projekte einbezieht. Aufschlüsse über die Lernziele des Projektmoduls, an denen Sie Ihre Projektpräsentation ausrichten können, finden Sie zudem im Modulhandbuch.

[nach oben]

 

Auslandsstudium

Muss ich zwingend im fünften Semester ins Ausland gehen?

Ein Auslandssemester ist im Bachelor Cultural Engineering in den normalen Studienverlauf von acht Semestern bereits fest eingeplant. Empfohlen wird, im 5. Semester ins Ausland zu gehen. Der Auslandsaufenthalt kann aber auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt stattfinden, an dem die kulturwissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse erworben sind sowie nach den Einführungen in die wirtschaftswissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Vertiefungsbereiche eine eigene Zielsetzung für die Profilierung vorgenommen wurde, die dann im Ausland weiter ausgebildet werden kann.
[nach oben]

Wo bekomme ich Informationen zum Auslandsstudium?

Erste Informationen zum Auslandsstudium erhalten Sie auf dieser Website und auf der Seite des International Office der OVGU. Das International Office bietet für Studierende  eine verpflichtende Erstberatung für den Auslandsaufenthalt an. Weitere Fragen, insbesondere zur Anrechnung der im Ausland erworbenen CP, beantwortet Ihnen die Studienfachberatung. Zudem gibt es zu verschiedenen Zeitpunkten Informationsveranstaltungen zum Auslandsstudium. Diese werden über "Aktuelles" und über den Moodle-Kurs (als Ersatz für den Studiengangsverteiler) angekündigt.
[nach oben]

Wo finde ich Partneruniversitäten der OVGU?

Eine umfassende Übersicht über die möglichen Partneruniversitäten, an denen Sie Ihr Auslandsstudium absolvieren können, bietet Ihnen MoveON, die Datenbank des International Office. Dort finden Sie sowohl Plätze innerhalb des ERASMUS-Programms der Europäischen Union als auch Partneruniversitäten außerhalb der EU (WELTWEIT). Partnerschaften der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (FWW) sind für alle CE-Studierenden, die einen wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt ausbilden, zweitrangig geöffnet. Da diese Kooperation für den Bereich Wirtschaftswissenschaften vorgesehen ist, werden Studierende aus der FWW vorrangig berücksichtigt. Auch die Partnerschaften der Studiengänge Peace and Conflict Studies und Sozialwissenschaften (beide FHW) sind zweitrangig für CE-Studierende geöffnet. Leider können aus technischen Gründen diese Partnerschaften bei der Suche über den Studiengang in der Austauschdatenbank nicht angezeigt werden. Studierende sollen in der Austauschdatenbank Suchfeld "Fakultät" FHW + Studiengang und/oder FWW angeben und eine Universität anklicken.
[nach oben]

Wie läuft eine Bewerbung ab?

Informieren Sie sich zu Beginn Ihrer Planungen auf den Seiten des International Office über die geltenden Bedingungen für eine Bewerbung, insb. fremdsprachliche Voraussetzungen. Für die Partneruniversitäten innerhalb des ERASMUS-Programms finden Sie diese hier, für das WELTWEIT-Programm wenden Sie sich bitte an das International Office, da die Partneruniversitäten teils unterschiedliche Anforderungen an ein Austauschprogramm stellen. Nehmen Sie für Ihre Bewerbung unbedingt die Beratungsangebote durch das International Office und die Studienfachberatung in Anspruch. Im Anschluss muss Ihre Bewerbung über das Portal für Outgoing Studierende eingereicht werden. Für Bewerbungen innerhalb des WELTWEIT-Programms schließt sich an die Platzvergabe eine zweite Bewerbungsphase direkt an der entsprechenden Partneruniversität an, in der Sie von der jeweiligen Partneruniversität kontaktiert werden und weitere Unterlagen (z.B. Passkopie, aktuelle Notenbestätigung, ggf. Impfnachweise) einreichen müssen.
[nach oben]

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Ihre Bewerbung muss fristgerecht über das Portal für Outgoing Studierende erfolgen. ERASMUS-Bewerbungen müssen bis spätestens 1.2. eines jeden Studienjahres eingereicht werden, bei WELTWEIT-Bewerbungen ist der 1.12. Stichtag für Bewerbungen für das jeweils nächste Studienjahr. Die jeweiligen Termine finden Sie immer auch auf der Seite des International Office. Bei WELTWEIT-Bwerbungen werden Bewerber:innen bis Ende Januar über die Zuteilung der Plätze informiert. Daran schließt sich die zweite Bewerbungsphase an, in der Sie von der jeweiligen Partneruniversität kontaktiert werden und bis ca. Ende März weitere Unterlagen (z.B. Passkopie, aktuelle Notenbestätigung, ggf. Impfnachweise) einreichen müssen. Bei Fragen und Problemen hilft Ihnen auch hier das International Office und die Studienfachberatung.

[nach oben]

Timeline Ausland

Welche sprachlichen Voraussetzungen muss ich für ein Auslandsstudium erfüllen?

Wer einen längeren Aufenthalt während des Studiums im angloamerikanischen Ausland anstrebt, sieht sich oftmals mit vielen Akronymen konfrontiert, wenn es um das Thema "Sprachkompetenz" geht: GER, TOEFL, IELTS, CPE u.v.m. Viele Universitäten verlangen von Studierenden aus nicht-englischsprachigen Ländern, dass sie ihre Sprachkompetenzen in der englischen Sprache nachweisen. Zur besseren Vergleichbarkeit von Fremdsprachenniveaus hat der Europarat 2001 eine umfangreiche Empfehlung vorgestellt, den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Dieser gliedert sich in drei Kompetenzlevel, die sich wiederum in je zwei Unterstufen aufteilen. Von A1 (Anfänger:in) bis C2 (annähernd Muttersprachler:in) lassen sich somit Fremdsprachenniveaus ausdrücken und vergleichen. Für die Partneruniversitäten innerhalb des ERASMUS-Programms finden Sie die Anforderungen an die Sprachfähigkeiten der Bewerber:innen hier, für das WELTWEIT-Programm wenden Sie sich bitte an das International Office, da die Partneruniversitäten teils unterschiedliche Anforderungen an ein Austauschprogramm stellen.

Bereits bei der Bewerbung für ein Auslandssemester müssen Sie somit beim Akademischen Auslandsamt der OVGU Ihre Fremdsprachenkenntnisse nachweisen. Ein Nachweis über Englischkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 (GER) entsprechen, ist in aller Regel unumgänglich. Zusätzlich müssen Sie je nach Zielland weitere Sprachnachweise erbringen, wenn an Ihrer Wunschuniversität eine andere Sprache als Englisch die Unterrichtssprache ist. Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen bei der Bewerbung finden Sie hier.

[nach oben]

Wo kann ich entsprechende Sprachtests absolvieren?

Zum Nachweis des Fremdsprachenniveaus gibt es verschiedene Tests, deren Ergebnisse den:die Betreffende:n einem GER-Niveau zuordnen. Die wohl bekanntesten für Englisch sind der TOEFL (Test of English as a Foreign Language) und der IELTS-Test (International English Language Testing System). Universitäten im englischsprachigen Raum verlangen überwiegend einen dieser beiden Tests, wenn dort ein Auslandsstudium absolviert werden soll. Nähere Informationen zu den beiden Tests finden Sie auf den jeweiligen Webseiten (TOEFL, IELTS). Der TOEFL-Test orientiert sich überwiegend an US-amerikanischem Englisch und erfährt somit vor allem in den Vereinigten Staaten große Akzeptanz. Im IELTS-Test wird hingegen sowohl britisches als auch US-amerikanisches Englisch abgefragt, weshalb der IELTS-Test vor allem in Großbritannien, Neuseeland und Australien als bevorzugte Variante gilt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Zielhochschule, welche der beiden Testvarianten bevorzugt wird. Beide Tests werden in Deutschland überregional abgenommen und erfordern sowohl eine Anmeldung als auch eine Gebühr (IELTS: ca. 230 €; TOELF: ca. 240 US-$). Informationen zu den Testabläufen, den Gebühren, der Anmeldung sowie Testterminen finden Sie für den TOEFL-Test hier, für den IELTS Test hier. Für den IELTS-Test bietet der British Council zudem auch Online-Tests an sowie einen kostenfreien E-Learning-Kurs, um sich auf den IELTS-Test vorzubereiten. Beide Testergebnisse behalten für zwei Jahre ihre Gültigkeit.

Das Sprachenzentrum der OVGU bietet die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 15 € Sprachstandsüberprüfungen zu absolvieren. Diese Sprachstandsüberprüfungen ersetzen nicht die spezifischen Tests (wie bspw. TOEFL oder IELTS), wenn diese von der Gastuniversität gefordert werden, können aber dazu genutzt werden, fehlende Sprachnachweise auf der Hochschulzugangsberechtigung zu ersetzen. Weitere Informationen zu den Sprachstandsüberprüfungen, u.a. die Termine und Anmeldungsmodalitäten, des Sprachenzentrums finden Sie hier.

[nach oben]

An wen kann ich mich für ein Empfehlungsschreiben wenden?

Gelegentlich fordern Gasthochschulen für die Bewerbungsunterlagen auch ein Empfehlungsschreiben Ihrer bisherigen Hochschuldozierenden. Grundsätzlich können Sie an jede Lehrperson für eine solche Referenz herantreten. Sie sollten dabei jedoch einige Grundsätze beachten. Zum ersten benötigen Referenzschreiben eine gewisse Vorlaufzeit, sodass Sie rechtzeitig, d.h. mindestens einige Wochen im Voraus, in Kontakt mit den entsprechenden Lehrpersonen treten sollten. Zum zweiten werden Empfehlungen aufgrund Ihrer bisherigen akademischen Laufbahn ausgesprochen, weshalb Sie Ihrer Anfrage eine aktuelle Notenübersicht beifügen sollten. Zum dritten nehmen Referenzschreiben Bezug auf Ihre Motivation, an genau dieser Hochschule Ihr Auslandsstudium absolvieren zu wollen sowie ggf. weitere Anknüpfungspunkte in Ihrem Lebenslauf. Auch diese Informationen müssen Sie dementsprechend bereitstellen. Zum vierten beinhalten Empfehlungsschreiben stets eine kurze Bezugnahme darauf, woher die Lehrperson Sie kennt, um damit die Adäquanz der folgenden Referenz auszudrücken. Sie sollten bei der Auswahl der Lehrpersonen, die Sie um ein solches Schreiben bitten, daher immer beachten, wer Sie persönlich kennt und daher überhaupt auch erst beurteilen kann.

[nach oben]

Kann ich mir mehr als 30 CP aus dem Auslandsstudium anerkennen lassen?

Die Modulübersicht sieht vor, dass Sie sich im Profilierungsbereich für das Auslandsstudium 30 CP im PM 36 anerkennen lassen können. Sollten Sie während Ihres Auslandsstudiums Kurse im Umfang von mehr als 30 CP belegt haben, können Sie sich weitere CP im Optionalen Bereich oder, wenn die Kurse thematisch passen, in einem der anderen Modulbereiche anerkennen lassen. Dies muss auf dem Anerkennungsformular entsprechend vermerkt sein. Stimmen Sie die Anerkennungsmöglichkeiten der Kurse in jedem Fall mit der Studienfachberatung ab.

[nach oben]

Kann ich an der Partneruniversität alle Kurse belegen, die mich interessieren?

Grundsätzlich sind Sie in der Wahl der Kurse an der ausländischen Partneruniversität frei. Die Anerkennung der Auslandsleistungen setzt jedoch voraus, dass Sie die gleichen Studieninhalte nicht bereits an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg absolviert haben, um eine Doppelbelegung zu vermeiden. Eine Abstimmung der Studieninhalte wärend des Auslandsstudiums zum Zwecke der Anerkennung im CE-Studienprogramm mit der Studienfachberatung ist daher empfehlenswert. Hängen Sie zu diesem Zweck am besten vorab Kursbeschreibungen an ihr Learning Agreement an. Wenn Sie an eine Gasthochschule gehen, die einen Partnerschaftsvertrag mit einzelnen Fakultäten der OVGU hat (bspw. über einen Platz der FWW an eine Hochschule mit wirtschaftlichem Profil), können Sie nur diejenigen Fächer im Ausland belegen, für die auch ein Vertrag abgeschlossen wurde. Sie können bspw. nicht über einen Platz an der FWW mit einem Vertrag für wirtschaftliche Fächer an eine Gasthochschule gehen und dort dann ein nicht-wirtschaftliches Fach studieren.

[nach oben]

Was mache ich, wenn ich andere Kurse belegen muss oder möchte, als auf meinem Learning Agreement ursprünglich angegeben sind?

Dass sich in den ersten Wochen Ihres Aufenthalts an der Gastuniversität Verschiebungen in Ihrer Kurswahl ergeben, ist normal. Nutzen Sie für diese Änderungen bitte die dafür vorgesehenen Formulare aus dem Formular-Pool des Akademischen Auslandsamtes. Es ist nicht notwendig, dass Sie das Learning Agreement komplett neu ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass das Änderungsformular spätestens sechs Wochen nach Semesterstart an der Gasthochschule vorliegen muss.

[nach oben]

Welche Unterlagen muss ich für die Anerkennung einreichen?

Für die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen reichen Sie bitte das Transcript of Records, ihr Learning Agreement (inkl. Änderungsformular, falls notwendig) sowie das Formular für die Auslandsanerkennung inkl. Auslandsbericht bei der Studienfachberatung ein. Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihres Auslandsbericht als Profilierungsbeispiel auf der CE-Webseite wünschen, schicken Sie bitte den Bericht mit Fotos von Ihrem Aufenthalt zusätzlich an die Webseitenadministration.

[nach oben]

Warum muss ich für die Anerkennung einen Auslandsbericht schreiben?

Der Auslandsbericht dient vor allem der eigenen Reflexion der persönlichen Auslandserfahrung und kann darüber hinaus anderen Studierenden wertvolle Hinweise für das Auslandsstudium an der entsprechenden Gasthochschule geben. Bitte vermeiden Sie trotzdem eine direkte Ansprache Ihrer Kommiliton:innen, da der Auslandsbericht, anders als der Reisebericht für das Akademische Auslandsamt, Teil der Modulanerkennung ist und diesem Zweck auch stilistisch entsprechen sollte.

[nach oben]

Wie werden die Noten aus dem Auslandssemester auf meinem Zeugnis ausgewiesen?

Die Anerkennung in PM36 (30 CP) ist unbenotet, die Einzelleistung werden in Ihrem Zeugnis daher nicht gelistet. Es ist entsprechend zu empfehlen, das Transcript of Records der Gastuniversität bei Bewerbungen immer beizulegen.

[nach oben]

 

Bachelorarbeit/Studienende

Wie viele Credit Points brauche ich, um die Bachelorarbeit anzumelden?

Sie müssen zur Anmeldung der Bachelorarbeit 200 Credit Points nachweisen können. Bitte reichen Sie zur Anmeldung das entsprechende Formular beim Prüfungsamt ein. Die Arbeit kann, sobald Sie 200 CP erworben haben, jederzeit angemeldet werden und muss im vorgegebenen Bearbeitungszeitraum von 10 Wochen abgegeben werden.

[nach oben]

Kann ich die Bachelorarbeit vorziehen?

Sobald Sie mehr als 200 CP erworben haben, können Sie Ihre Arbeit anmelden, unanhängig davon, in welchem Fachsemester das der Fall ist. Sollten Sie noch keine 200 CP erworben haben, aber aus triftigen Gründen (z.B. bei Verzögerungen bei der Absolvierung Ihres Auslandssemesters) die Bachelorarbeit vorziehen wollen, können Sie schon mit der Themenfindung, der Suche nach einer Betreuungsperson und ggf. der Ausarbeitung beginnen. Auch der Besuch eines Kolloquiums kann schon vorgezogen werden, sofern entsprechende Veranstaltungen angeboten werden.

[nach oben]

Muss ich meine Arbeit an der Fakultät für Humanwissenschaften schreiben?

Nein, Sie müssen Ihre Arbeit nicht an der Fakultät für Humanwissenschaften schreiben. In der Wahl Ihres Themas und Ihrer Betreuungsperson sind Sie frei. Es empfiehlt sich, hier auf Ihr persönliches Studienprofil und Ihre Schwerpunktsetzung zu achten, da die Bachelorarbeit mit 15 CP angerechnet wird. Beachten Sie bitte, dass die Anforderungen an anderen Fakultäten sich an deren Kernfachstudierende richten. Die Studien- und Prüfungsordnung legt zudem fest, dass Ihre Betreuungsperson im Studiengang Cultural Engineering lehren muss. Externe Betreuer:innen, z.B. Lehrbeauftragte, können lediglich eine Zweitkorrektur übernehmen.

[nach oben]

Wer darf eine Bachelorarbeit betreuen?

Die Studien- und Prüfungsordnung legt zudem fest, dass Ihre Betreuungsperson im Studiengang Cultural Engineering lehren muss. Externe Betreuer:innen, z.B. Lehrbeauftragte, können lediglich eine Zweitkorrektur übernehmen. Zudem dürfen Bachelorarbeiten nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens einen Bachelorabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.

[nach oben]

Wie kann ich meine Bachelorarbeit an anderen Fakultäten betreuen lassen?

Sie können an Dozierende aus allen Fakultäten, die im Studiengang Cultural Engineering lehren, für eine Betreuung Ihrer Arbeit herantreten. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Anforderungen an anderen Fakultäten sich an deren Kernfachstudierende richten. Zudem haben Dozierende das Recht, eine Betreuung Ihrer Arbeit individuell abzulehnen, etwa weil sie mit der Betreuung anderer Arbeiten ausgelastet sind. Ein generelles "Betreuungsverbot" von CE-Studierenden durch Dozierende anderer Fakultäten gibt es jedoch nicht, die Studien- und Prüfungsordnung Cultural Engineering erlaubt die Betreuung der Bachelorarbeit durch Lehrende im Studiengang unabhängig von deren Fakultätszugehörigkeit. Generell empfiehlt es sich, zu einer gewünschten Betreuungsperson bereits im Vorfeld persönlichen Kontakt zu knüpfen, z.B. durch den Besuch von Lehrveranstaltungen. Informieren Sie sich zudem über die Vergabeverfahren an anderen Fakultäten, bspw. über eine Themenausgabe.

[nach oben]

Muss ich das Kolloquium besuchen?

Ja, der Besuch des Kolloquiums ist verpflichtend. Sie lernen dort mit Ihren Kommiliton:innen, die im gleichen Semester ihre Bachelorarbeit schreiben, wie Sie Ihre Arbeit sinnvoll strukturieren und Ihre Argumentation entwickeln können. In der Regel wird in Kolloquien regelmäßig der Fortschritt der eigenen Arbeit vorgestellt und mithilfe der Lehrkraft von allen Teilnehmenden kommentiert. Dieses gegenseitige Feedback ist ein wesentlicher Bestandteil des wissenschaftlichen Arbeitens. Wenn Sie Ihre Arbeit nicht an der Fakultät für Humanwissenschaften schreiben, sondern an einer anderen Fakultät, können Sie entweder dort ein Kolloquium besuchen oder im Studiengangskolloquium unter Anwesenheit Ihrer Betreuungsperson präsentieren.

[nach oben]

Muss ich das Kolloquium bei derjenigen Person besuchen, die meine Bachelorarbeit betreut?

Nein, Sie sind in der Wahl des Kolloquiums ebenso frei wie in der Wahl Ihrer Betreuungspersonen. Informieren Sie sich, ob der Fachbereich, in dem Sie Ihre Arbeit schreiben, ein Kolloquium anbietet, denn ein inhaltlicher Bezug zu Ihrer Arbeit ist bei der Wahl des Kolloquiums natürlich sinnvoll. Der Bereich Anglistik bietet für Studierende, die im Studiengang Cultural Engineering immatrikuliert sind und/oder zu anglistischen Themen arbeiten, stets ein eigenes Kolloquium an, in dem neben anglistischen Themenschwerpunkten auch das methodische Vorgehen besprochen und diskutiert wird. Grundsätzlich begründet sich kein Anspruch auf eine Teilnahme an einem Kolloquium in einem anderen Fachbereich, selbst wenn Sie dort Ihre Arbeit schreiben. Sprechen Sie Ihren Teilnahmewunsch daher immer vorher mit dem Dozenten bzw. der Dozentin ab, die das Kolloquium organisiert.

[nach oben]

Wie wird die Teilnahme am Kolloquium nachgewiesen?

Die Teilnahme am Kolloquium muss mit der Abgabe der Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Hierfür kann das Formular zur Bestätigung von Modulbelegungen des Prüfungsamtes genutzt werden.

[nach oben]

Wie viel Zeit muss ich für die Bachelorarbeit einplanen?

Die Studien- und Prüfungsordnung sieht für die Bachelorarbeit eine Bearbeitungszeit von 10 Wochen ab der Anmeldung vor. Diese Zeit kann bei triftiger Begrüdung, z.B. im Krankheitsfall, unter Einreichung entsprechender Nachweise verlängert werden. Nach der Abgabe müssen weitere 6 Wochen Korrekturzeit eingeplant werden, sodass Sie für Ihre Arbeit vom zeitpunkt der Anmeldung bis zur Notenvergabe mindestens 16 Wochen (d.h. 4 Monate) einplanen sollten. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Korrekturzeit um eine Soll-Regelung handelt, die u.U. überschritten wird, z.B. wenn Ihre Betreuungspersonen einen sehr hohen Korrekturaufwand zu bewältigen haben. In jedem Fall ist bei der Bachelorarbeit eine vorausschauende, umsichtige Planung sowie gutes Zeitmanagement gefragt.

[nach oben]

Was ist das Datum des Studienabschluss?

Das Datum des Studienabschlusses ist das Datum auf Ihrem Prüfungszeugnis. Dieses bemisst sich nach dem Abgabedatum Ihrer letzten zu erbringenden Prüfungsleistung, i.d.R. die Bachelorarbeit. Das Exmatrikulationsdatum können Sie nach eigenem Ermessen im Zeitraum zwischen dem Zeugnisdatum und dem Ende des laufenden Semesters festsetzen.

[nach oben]

Wann und wie werde ich exmatrikuliert?

Sie müssen zur Beendigung Ihres Studiums einen Exmatrikulationsantrag stellen, auch wenn Sie ordnungsgemäß Ihr Studium mit allen Leistungen abgeschlossen haben. Den Antrag finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts. Wenn Sie sich nach Abgabe Ihrer letzten Leistung zum darauffolgenden Semester nicht mehr zurückmelden, werden Sie automatisch von Amts wegen exmatrikuliert. Diese Exmatrikulation ex officio kann jedoch u.U. zu Schwierigkeiten mit der Rentenkasse führen, sodass wir Ihnen dazu raten, in jedem Fall einen ordentlichen Exmatrikulationsantrag beim Prüfungsamt einzureichen.

Exmatrikulationsantrag

Eine ordentliche Exmatrikulation zum Ende Ihres Studiums kann grundsätzlich nur in dem Semester erfolgen, in dem Sie Ihre letzte Leistung, d.h. im Regelfall Ihre Bachelorarbeit, eingereicht haben. Auf dem Exmatrikulationsantrag gilt es, das Datum Ihres Prüfungszeugnisses (1) und Ihr gewünschtes Exmatrikulationsdatum (2) zu vermerken. Das Zeugnisdatum ist immer das Datum, an dem Sie Ihre letzte Leistung eingereicht haben. Ist Ihre letzte Leistung die Bachelorarbeit, so ist das Abgabedatum Ihrer Bachelorarbeit gleichzeitig das Zeugnisdatum. Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit einreichen, bevor Sie weitere Leistungen abgegeben haben (z.B. Ihre Projektmappe oder eine noch offene Hausarbeit), so bemisst sich das Zeugnisdatum nach Abgabe dieser letzten Leistung. Sie sind daher verpflichtet, das Prüfungsamt formlos über die Abgabe dieser Leistungen zu informieren, da Sie diese Leistungen i.d.R. ohne Kenntnis des Prüfungsamts bei den Dozierenden der betreffenden Kurse einreichen und das Prüfungsamt somit ein falsches Zeugnisdatum festsetzen würde.

Das Exmatrikulationsdatum können Sie nach eigenem Ermessen im Zeitraum zwischen dem Zeugnisdatum und dem Ende des laufenden Semesters festsetzen. Somit ist gewährleistet, dass Sie z.B. auch bei Abgabe Ihrer Bachelorarbeit Mitte Juli bis zum 30. September (d.h. dem Ende des Semesters) Ihren Studierendenstatus behalten. Das Exmatrikulationsdatum kann jedoch nicht in ein nachfolgendes Semester und natürlich auch nicht vor die Abgabe der letzten Leistung datiert werden. Sie können sich auch bereits zum Zeugnisdatum, d.h. sofort, exmatrikulieren lassen. Diese Exmatrikulation erfolgt dann unter Vorbehalt, da die letzte eingereichte Leistung noch bewertet werden muss. Im Falle des Bestehens werden Sie dann ordentlich exmatrikuliert und erhalten die entsprechende Bestätigung.

[nach oben]

Werde ich auch exmatrikuliert, wenn ich an der OVGU einen Master studieren möchte?

Wenn Sie nach Ihrem Bachelorabschluss in einem Masterstudiengang an der OVGU studieren wollen, dann brauchen Sie sich nicht zu exmatrikulieren. Sie müssten sich nur über das myOVGU-Portal zum entsprechenden Semester für Ihren gewünschten Masterstudiengang bewerben und sich für dieses Semester zurückgemeldet haben.

[nach oben]

Wo bekomme ich ein Transcript of Records?

Eine offizielle Notenbescheinigung (Transcript of Records) wird vorrangig durch das Campus Service Center (CSC) ausgestellt. Nutzen Sie bitte zur Anforderung diesen Link, die Bescheinigung wird Ihnen anschließend postalisch zugestellt. Zur Identifikation brauchen Sie einen Scan Ihres Studierendenausweises oder eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass). Händische Einträge für die Abschlussbestätigung sind über das Feld "Bemerkungen" möglich. Weitere Fragen werden in den FAQ des CSC beantwortet.

[nach oben]

 

Cultural Engineering und Masterstudium

Gibt es ein konsekutives Master-Programm?

Nach erfolgreichem Abschluss des 8-semestrigen Bachelor kann ein Masterstudium im In- und Ausland in solchen Teilbereichen (z.B. Wirtschaft, Logistik, Informatik, Kulturwissenschaft) aufgenommen werden, in denen Sie eine hinreichende Zahl an Credits erworben haben. Es gibt keinen konsekutiven Master in Cultural Engineering.

[nach oben]

Welche geeigneten Masterprogramme gibt es an der OVGU?

An der OVGU gibt es u.a. folgende Masterstudiengänge, die sich an ein Bachelorstudium Cultural Engineering anschließen lassen:

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über Zulassungsvoraussetzungen, da diese z.T. eine gewisse CP-Zahl in verschiedenen Studienbereichen verlangen, die Sie bei der Wahl Ihrer Module im Bachelorstudium berücksichtigen müssen.

[nach oben]

Welche geeigneten Masterprogramme gibt es an anderen Universitäten in Deutschland?

Grundsätzlich bietet der Bachelorstudiengang Cultural Engineering ja nach Ihrer gewählten Spezialisierung vielfältige Anknüpfungspunkte. Informieren Sie sich immer rechtzeitig, d.h. schon während Ihres Bachelorstudiums, über Zulassungsvoraussetzungen Ihres Wunschprogrammes, um Ihr Bachelorstudium entsprechend danach ausrichten zu können. Masterstudiengänge, die ganz besonders den interdisziplinären Charakter und kulturwissenschaftlichen Ansatz von Cultural Engineering fortführen, sind u.a.:

[nach oben]

Welche geeigneten Masterprogramme gibt es im Ausland?

Grundsätzlich bietet der Bachelorstudiengang Cultural Engineering ja nach Ihrer gewählten Spezialisierung vielfältige Anknüpfungspunkte. Informieren Sie sich immer rechtzeitig, d.h. schon während Ihres Bachelorstudiums, über Zulassungsvoraussetzungen Ihres Wunschprogrammes, um Ihr Bachelorstudium entsprechend danach ausrichten zu können. Masterstudiengänge, die ganz besonders den interdisziplinären Charakter und kulturwissenschaftlichen Ansatz von Cultural Engineering fortführen, sind u.a.:

[nach oben]

Welchem Fachbereich des statistischen Bundesschlüssels ist Cultural Engineering zugeordnet?

Bei der Bewerbung für Masterstudiengänge wird ggf. abgefragt, zu welchem Fachbereich Ihr Erststudiengang gehört. Um hier Einheitlichkeit zu schaffen, sind Studiengänge in Deutschland bundesweit nach einem Schlüssel systematisiert. Der Studiengang Cultural Engineering ist dem Studienfach Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Geisteswissenschaften) zugeordnet und dieser gehört zum Studienbereich der Geisteswissenschaften allgemein. Der Studiengang hat somit den Schlüssel 004.

[nach oben]

Kann ich durch das achtsemestrige BA-Studium meinen Master verkürzen?

Durch das achtsemestrige BA-Studium haben Sie 240 CP erworben. Das erlaubt es Ihnen, einen einjährigen Master aufzunehmen. Sie können sich jedoch auch in zweijährige Masterprogramme immatrikulieren. Ihnen können dann ggf. Inhalte aus dem Bachelor anerkannt und die Studienzeit so verringert werden. Wenn Sie keine Anerkennung, sondern ein zweijähriges Masterstudium vollständig absolvieren möchten, ist auch das kein Problem. Sie können so viel studieren, wie Sie möchten.

[nach oben]

Letzte Änderung: 26.11.2024 - Ansprechpartner: Carsten Kullmann