Hinweise zum Auslandsstudium
Als Auslandsstudium gilt ein Studium von einem Semester oder einem entsprechenden Studienabschnitt im Umfang von mindestens drei Monaten an einer ausländischen Hochschule.
- Ziele
- Planung und Organisation
- Wege ins Ausland
- Auswahl der Gastuniversität und der Lehrveranstaltungen
- Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
- Reiseplanung und Vorbereitung
- Learning Agreement
- Anerkennung und Auslandsbericht
Ziele
Die Studierenden des B.A. Cultural Engineering gehen in ihrem Auslandssemester an Gastuniversitäten in aller Welt, um ihre Perspektivenvielfalt durch kulturelle Differenzerfahrungen zu bereichern. Sie werden in die Lage versetzt, ihre interdisziplinären Arbeitsweisen zu verbessern sowie ihre fachlichen Kenntnisse zu vertiefen. Das Auslandsstudium ermöglicht es ihnen einen Perspektivenwechsel vorzunehmen und neue bzw. andere Methoden der Fachdisziplinen kennenzulernen. Sie erweitern ihre Fähigkeit und Fertigkeit, sich in unterschiedlichen kulturellen, sprachlichen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontexten angemessen zu verhalten. Außerdem wird die Zeit genutzt, um Sprachkenntnisse zu erweitern. Ihre Auslandserfahrungen können in Projekte überführt werden oder durch ein Praktikum im Ausland intensiviert werden. Neben der Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit wird somit der Lebenslauf profiliert.
Planung und Organisation
Ein Auslandssemester ist im Bachelor Cultural Engineering in den normalen Studienverlauf von acht Semestern bereits fest eingeplant. Empfohlen wird, im 5. Semester ins Ausland zu gehen. Der Auslandsaufenthalt kann aber auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt stattfinden, an dem die kulturwissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse erworben sind sowie nach den Einführungen in die wirtschaftswissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Vertiefungsbereiche eine eigene Zielsetzung für die Profilierung vorgenommen wurde, die dann im Ausland weiter ausgebildet werden kann.
Grundsätzliche Überlegungen bzw. erste Schritte der Planung des Auslandssemesters (vielleicht auch im Zusammenhang mit dem Praktikum oder einem Teilprojekt) sollten spätestens 1 Jahr vor Reiseantritt, d.h. in der Regel am Ende des 1. Studienjahres, in Angriff genommen werden. Auch mit Blick auf die Bewerbungsfristen z.B. für Stipendien lohnt es sich, mit der Organisation frühzeitig zu beginnen. Eine "Erstberatung Auslandsaufenthalt" bietet das Campus Service Center. Zu Beginn des 3. Semesters organisiert die Studiengansleitung Informationsveranstaltungen zur Profilierung im Vertiefungsbereich und zum Auslandssemester. Im 4. Semester werden erfahrungsgemäß Fragen, die die genauere Planung und Umsetzung betreffen, relevant: Empfehlungsschreiben, Anträge auf Auslands-BAföG, Learning Agreements, Beantragung von Visa, etc. Nehmen Sie bei Fragen hierzu die Sprechstunden der Studienfachberatung wahr.
Brexit-Folgen für das Auslandssemester
Studierende, die planen, ihr Auslandssemester in Großbritannien zu absolvieren, beachten bitte, dass Großbritannien im Zuge des Brexits aus dem Erausmus-Förderprogramm ausgestiegen ist. Über das Wintersemester 2022/2023 hinaus wird es demnach keine Möglichkeit geben, über das Erasmus-Programm in Großbritannien zu studieren (Bewerbung ab 1. Januar 2022). Aufenthalte müssen nach dem akademischen Jahr 2022/2023 dann voraussichtlich als Free-Mover organisiert werden, wenn es keine Einigung zwischen der EU und Großbritannien über neue Studierendenaustauschprogramme gibt. Eine Alternative zur Finanzierung eines Aufenthalts in Großbritannien bietet dann z.B. das PROMOS-Stipendium. Studierende, die länger als sechs Monate im Land bleiben möchten, müssen zudem ein Visum ("Student Route") und voraussichtlich eine britische Gesundheitsversicherung ("Immigration Health Surcharge") beantragen. Ab dem 1. Oktober 2021 ist darüber hinaus der deutsche Personalausweis unabhängig von der Aufenthaltsdauer für die Einreise nicht mehr ausreichend, sondern Sie müssen einen Reisepass vorweisen. Weitere und aktuelle Informationen zu den Brexit-Folgen für internationale Studierende finden Sie auf den Seiten des DAAD sowie der britischen Regierung.
Wege ins Ausland
Viele Studierende nutzen die Angebote des Akademischen Auslandsamtes für ein Auslandsstudium an Partneruniversitäten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
ERASMUS
Das Mobilitätsprogramm der Europäischen Union ERASMUS ermöglicht Studierenden für ein oder zwei Semester an Partneruniversitäten im europäischen Ausland zu studieren. Dafür gibt es an der OVGU 290 studiengebührenfreie Austauschplätze. In der Austauschdatenbank finden Sie alle aktuellen Austauschmöglichkeiten von über 110 europäischen Hochschulen für das von Ihnen gewählte Zielland und/oder den von Ihnen präferierten Studienbereich. Durch das interdisziplinäre Studienprogramm stehen den B.A. Studierenden Cultural Engineering vielfältige Möglichkeiten offen, v.a. eine Profilierung in den Fächern des kulturwissenschaftlichen Bereichs, den Wirtschaftswissenschaften, der Logistik oder Informatik. Das ERASMUS-Online-Bewerbungsportal des Akademischen Auslandsamtes ist gewöhnlich ab dem 1. Januar jedes Jahres geöffnet und schließt am 1. Februar. ERASMUS-Restplätze werden ca. ab dem 1. Juni im Formularpool des Akademischen Auslandsamtes gelistet.
WELTWEIT-Austauschprogramm
Eine Alternative stellt das WELTWEIT-Austauschprogramm im Rahmen der bilateralen Hochschulvereinbarungen der OVGU mit mehr als 35 Partneruniversitäten in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Asien dar. Die angebotenen Studienplätze aller Partneruniversitäten finden Sie in der Austauschdatenbank. Die übliche Studiendauer an der Partnerhochschule beträgt ein Semester, in Ausnahmefällen ein akademisches Jahr. Nominierte Austauschstudierende kommen in den Genuss einer kompletten oder teilweisen Reduzierung der an der Partnerhochschule sonst üblichen Studiengebühren. Die Bewerbung um einen Austausch-Studienplatz erfolgt stets über die Online-Bewerbung bis zum jährlichen Bewerbungsschluss am 1. Dezember.
Free-Mover
Das Auslandssemester kann auch als Free-Mover absolviert werden. Free-Mover werden Studierende genannt, die ihr Auslandsstudium nicht an einer Partnerhochschule absolvieren, sondern selbstorganisiert eine Hochschule im Ausland auswählen. Eine gute Planung ist dafür essentiell. Es gibt teilweise kostenlose Agenturen, die ausländische Hochschulen vertreten, z.B. von Unis aus Asien, Australien, Neuseeland, Kananda etc. wie College-Contact, IEC-Online oder Asia Exchange.
Detaillierte Informationen zu den o.g. Möglichkeiten finden Sie unter der Rubrik "Studieren im Ausland" des Akademischen Auslandsamtes.
Auswahl der Gastuniversität und der Lehrveranstaltungen
Das Auslandsstudium soll neben der kulturellen Erfahrung der persönlichen und fachlichen Profilierung der Studierenden dienen. Zum einen bedingt die Wahl des Ziellandes die Ausbildung sprachlicher und interkultureller Expertise für den entsprechenden Kulturraum. Weiterhin sollen die an einer Universität im Ausland belegten Veranstaltungen ein Profil aufbauen und/oder vertiefen. Außerdem können dadurch zusätzliche Projektarbeiten, Praktika sowie Themen für die B.A.-Arbeit angeregt werden.
Folgende Fragen können helfen, Ihre Wahl zu unterstützen:
- Länder: Wo soll es hin gehen? Welche Länder sprechen mich an und warum? Welche Sprachkenntnisse sind vorhanden? Welche Sprachkenntnisse möchte ich ausbilden? Welche Kulturraumexpertise möchte ich ausbauen?
- Gastuniversitäten: Welche Hochschularten gibt es in dem gewählten Gastland? An welchem Hochschulort möchte ich studieren? Möchte ich an einer international renommierten Hochschule studieren? Welche Hochschulen bieten die von mir präferierten fachlichen Fokus? Befinden sich darunter Partneruniversitäten der OVGU? Wie ist das dortige Studienjahr aufgebaut?
- Veranstaltungen: Welche Studiengänge werden für B.A.-Studierende angeboten? Lässt die Gastuniversität zu, dass z.B. Kurse aus Masterstudiengängen von Bachelor-Studierenden belegt werden? Gibt es Kurse in englischer Sprache? Welche Fremdsprachenkurse werden angeboten? Bietet die Universität sprachliche oder kulturelle Vorbereitungskurse an? Bestehen Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Kurse? Muss ich Sprachkenntnisse für Kurse nachweisen? Welche Veranstaltungen sind in den Fachdisziplinen des kulturwissenschaftlichen Bereichs oder des Vertiefungsbereichs verortet? Welche Kurse ergänzen die an der OVGU gewählten Wahlpflichtmodule? Welche schlagen sinnvolle Brücken zwischen gewählten Profilierungsbereichen?
Bereits bei der Bewerbung für ein Auslandssemester müssen Sie beim Akademischen Auslandsamt der OVGU Fremdsprachenkenntnisse nachweisen. Ein Nachweis über Englischkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 (GER) entsprechen, ist in aller Regel unumgänglich. Zusätzlich müssen Sie je nach Zielland weitere Sprachnachweise erbringen, wenn an Ihrer Wunschuniversität eine andere Sprache als Englisch die Unterrichtssprache ist. Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen bei der Bewerbung finden Sie hier. Das Sprachenzentrum der OVGU bietet die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 15 € eine Sprachnachweisprüfung zu absolvieren. Weitere Informationen zu den Sprachnachweisen des Sprachenzentrums finden Sie hier.
Eine Übersicht über absolvierte Auslandssemester bietet unsere Auslandsdatenbank. Beispiele für verschiedene Profilierungsmöglichkeiten während des Auslandssemesters finden Sie hier.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Informieren Sie sich vorab über Foren und Botschaften über die gängigen Lebenshaltungskosten des Gastlandes bzw. des potentiellen Hochschulortes. Klären Sie, ob Studiengebühren zu zahlen sind. Überschlagen Sie die Zusatzkosten, z.B. für Visum, Versicherung, Reisekosten, die für den Auslandsaufenthalt auf Sie zukommen.
Es gibt vielfaltige Möglichkeiten der Förderung eines Studienaufenthalts im Ausland:
- ERASMUS-Stipendien: ERASMUS+ ist ein europäisches Bildungsprogramm, das Studierende finanziell bei ihrem Auslandsaufenthalt innerhalb Europas je nach Land mit Höchstsätzen von 480-600€ pro Monat unterstützt.
- Auslands-BAföG: Das Auslands-BAföG kann zusätzlich zum ERASMUS+-Stipendium beantragt werden. Selbst Studierende, die kein Inlands-BAföG beziehen, können unter Umständen Auslands-BAföG-berechtigt sein. Dabei werden auch Studiengebühren teilweise erstattet.
- PROMOS-Stipendienprogramm: Studierende können nach dem Leistungsprinzip Stipendien für bis zu sechsmonatige Studienaufenthalte, aber auch für Auslandspraktika oder für die Anfertigung von Abschlussarbeiten beantragen.
- DAAD-Stipendien: Der DAAD fördert kombinierte Praktikums- und Auslandssemester sowie einjährige Studienaufenthalte. Die Bewerbung beim DAAD erfordert einen meist mehrmonatigen Planungsvorlauf.
- Stipendien der Begabtenförderungswerke: Die verschiedenen politischen, konfessionellen sowie andere Stiftungen bieten im Rahmen ihres Stipendienprogramms zusätzliche Auslandsentgelte.
- Landesspezifische Stipendien: Recherchieren Sie bitte bezüglich finanzieller Unterstützungen auch landesspezifisch. Überaus renommiert sind die Fulbright-Stipendien für einen Studienaufenthalt in den USA. In Frankreich besteht auch für ausländische Studierende die Möglichkeit einen Wohnzuschuss zu beantragen.
- Jobs: Es gibt meist auch die Möglichkeit neben dem Studium zu arbeiten. Allerdings sollten Sie hier unbedingt den Zeitaufwand für Veranstaltungen an der Gasthochschule beachten. In den jeweiligen Gastländern gilt es außerdem unterschiedliche Regelungen, auch was die Auszahlung der Vergütung betrifft, zu beachten.
Weitere Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Akademische Auslandsamt der OVGU.
Reiseplanung und Vorbereitung
Für folgende Fragen zur Reiseplanung sind die Internetseiten für International Students an den Gasthochschulen, die Seiten der Botschaften der Gastländer und auch das Auslandsamt der OVGU die wichtigsten Informationsquellen:
- Welche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gibt es?
- Brauche ich einen Reisepass oder genügt der Personalausweis?
- Ist der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung erforderlich?
- Welche Impfungen sind ggf. notwendig?
- Sind andere Versicherungen von Vorteil?
- Welche Unterkunftsmöglichkeiten gibt es am Hochschulort?
- Gibt es Vorbereitungskurse oder eine Willkommenswoche für internationale Studierende?
Vorab sollte man sich zudem mit den länderspezifischen Sitten, Bräuchen und Umgangsformen mittels Reiseführer oder Internet vertraut machen. An der FHW gibt es Kurse zur Interkulturellen Kommunikation verschiedener Kulturregionen (anglo-amerikanisch, osteuropäisch, indisch), die u.a. einem Kulturschock entgegen wirken können. Ggf. empfehlen sich vorab Basiskurse an der Städtischen Volkshochschule Magdeburg zur Landessprache und Kultur an (z.B. Arabisch, Japanisch, Portugiesisch, Schwedisch), falls diese nicht zum Programm des Sprachenzentrums der OVGU gehört. Einen Einblick in die kulturellen Vielfalten anderer Länder gewährt auch das alle zwei Jahre stattfindende Fest der Kulturen, auf dem internationale Studierende der OVGU und der Hochschule Magdeburg-Stendal ihre Heimatländer vorstellen.
Die Erfahrungen anderer Studierender, die bereits ein Auslandssemester u.U. an der gewählten Gasthochschule absolviert haben, bieten eine zusätzliche Informationsquelle, um sich besser auf den Auslandsaufenthalt einstellen zu können. Berichte über Auslandssemester im europäischen Ausland finden sich auf den Seiten des DAAD sowie in der Austauschdatenbank des Akademisches Auslandsamt. Im Rahmen des Studium Generale Programms der Hochschule Magdeburg-Stendal berichten in Wissen/Fernweh-Veranstaltungen Studierende live von ihren Auslandserfahrungen. In Zukunft soll auch die Auslandsdatenbank auf unserer Website kurze Erfahrungsberichte von Cultural Engineering Studierenden zu den gewählten Auslandsstudien beinhalten.
Learning Agreement
Durch die interdisziplinäre Breite des Studiengangs und die Ausrichtung auf eine individuelle Profilierung ist die häufig komplizierte Anerkennungspraxis von Leistungen aus dem Ausland von vornherein berücksichtigt: Die Wahl der Veranstaltungen im Umfang von 30 CP (900 h) ist weitgehend frei. Achten Sie allein darauf, dass die gewählten Seminare an die im Studiengang gewählten Kurse anschlussfähig sind und Sie keine Kurse belegen, die Sie inhaltlich bereits an der OVGU besucht und angerechnet haben. Lesen Sie sich daher bitte die Kursbeschreibungen aufmerksam durch.
Für Semester an einer Hochschule im Ausland muss vor Aufenthaltsbeginn ein Learning Agreement abgeschlossen werden. Mit einem Learning Agreement wird ein für alle Beteiligten verbindliches Studienprogramm festgelegt: Die Gasthochschule sichert damit zu, dass die Studierenden die aufgeführten Lehrveranstaltungen belegen können, während die Studierenden sich verpflichten, dieses Studienprogramm zu absolvieren. Die Studiengangsleitung bestätigt, dass die entsprechenden Leistungen nach der Rückkehr anerkannt werden. Das Learning Agreement sollte spätestens einen Monat vor Beginn des Auslandssemesters bei der Studienfachberatung eingereicht werden, mit einer kurzen Begründung zur Kurswahl, damit Kurse und ihre Anrechnung abgestimmt werden können. Bitte fügen Sie zu diesem Zwecke die Kursbeschreibungen der Kurse, die Sie belegen möchten, dem Learning Agreement bei. Je nachdem, mit welchem Programm Sie Ihr Auslandssemester organisieren, gibt es verschiedene Vordrucke für das Learning Agreement.
- Vordrucke für Learning Agreements im Rahmen der ERASMUS+, WELTWEIT, Free-Mover und PROMOS Programme finden Sie im Formular-Pool des Akademischen Auslandsamts.
- Sollten Sie selbstorganisiert im Rahmen eines Gaststudiums eine Hochschule im Inland besuchen, nutzen Sie bitte dieses Formular.
Es ist nicht unüblich, dass sich Ihre Kursauswahl an der Gasthochschule in den ersten Wochen noch einmal ändert. In diesem Fall nutzen Sie bitte die separaten Formulare für Änderungen, die Sie im Formular-Pool des Akademischen Auslandsamtes finden. Bitte füllen Sie nicht erneut ein ganzes Learning Agreement aus, sondern nutzen Sie diese Änderungsformulare. Bitte bachten Sie,dass das Änderungsformular spätestens sechs Woche nach Beginn des Semesters an der Gasthochschule vorliegen muss.
Zudem werden häufig vor Reiseantritt weitere Bestätigungen u.a. fürs Auslands-BAföG oder auch Gutachten für Stipendienbewerbungen benötigt. Dafür sollten die benötigten Dokumente soweit wie möglich von Ihnen vorbereitet sein und durch weitere Informationen zur Person (z.B. Lebenslauf, HIS-Auszug) gestützt werden. Beachten Sie bitte, dass Sie die Dokumente mit genügend Vorlaufzeit einreichen, um eine fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen.
Anerkennung und Auslandsbericht
Zur Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen reichen Sie nach Ihrer Rückkehr bitte das Learning Agreement (inkl. etwaiger Änderungsformulare) und das Transcript of Records zusammen mit dem Formular zur Anerkennung von Auslandsleistungen und dem zugehörigen Bericht zum Auslandssemester bei der Studienfachberatung ein. Der zweite Teil des Learning Agreements dokumentiert den Arbeitsaufwand und die vergebenen Noten. Das Transcript of Records ist eine Notenübersicht, die alle Kurse mit den erbrachten Credit Points und Bewertungen auflistet. Dieses bekommt man gewöhnlich vom Auslandsamt der Gasthochschule ausgestellt. Mit dem Formular zur Anerkennung wird dem Prüfungsamt die tatsächlich erbrachte Leistung bestätigt.
Der Auslandsbericht dient vor allem der eigenen Reflexion der persönlichen Auslandserfahrung und kann darüber hinaus anderen Studierenden wertvolle Hinweise für das Auslandsstudium an der entsprechenden Gasthochschule geben. Reiseberichte von CE-Studierenden finden Sie bei den Profilierungsbeispielen. Wenn Sie Ihren Auslandsbericht ebenfalls als Profilierungsbeispiel freigeben möchten, vermerken Sie dies bitte unter dem Bericht und senden Sie den Bericht zusammen mit Bildern aus Ihrem Auslandssemester an die Webseitenadministration. Bitte vermeiden Sie trotzdem eine direkte Ansprache Ihrer Kommiliton:innen, da der Auslandsbericht, anders als der Reisebericht für das Akademische Auslandsamt, Teil der Modulanerkennung ist und diesem Zweck auch stilistisch entsprechen sollte.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte die Sprechstunden der Studienfachberatung wahr.