Sprachstandsüberprüfung Englisch im Juni 2022
Die Bewerbungsmodalitäten für den Studiengang Cultural Engineering sehen vor, dass Bewerber:innen ihre Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen müssen. Dies kann über einen entsprechenden Vermerk auf der Hochschulzugangsberechtigung, über den Nachweis von vier Abiturhalbjahren, die mit mind. 10 Punkten im Schnitt abgeschlossen wurden, oder über einen separaten Sprachnachweis geschehen. Das Sprachenzentrum der OVGU bietet Bewerber:innen, die ihre Englischkenntnisse nicht über die Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, bereits jetzt die Möglichkeit, eine Sprachstandsüberprüfung für die Bewerbung an der OVGU zu absolvieren. Die Sprachstandsüberprüfungen finden an den folgenden Terminen statt:
- 3. Juni 2022, 9:00 bis 13:00 Uhr (Einschreibezeit: 18. Mai bis 1. Juni 2022)
- 10. Juni 2021, 9:00 bis 13:00 Uhr (Einschreibezeit: 25. Mai bis 8. Juni 2022)
Weitere Informationen zum Testablauf erhalten Sie hier. Bewerber:innen, die eine Sprachstandsüberprüfung durch das Sprachenzentrum wünschen, sind angehalten, sich direkt bei Herrn Michael Calabranno Pérez () zu melden. Das Sprachenzentrum erhebt für die Überprüfung eine Gebühr von 15,-€, das Ergebnis wird im Anschluss direkt an das Studierendensekretariat der OVGU zur Bearbeitung der Studienbewerbung weitergeleitet. Weitere Termine zur Sprachstandsüberprüfung zwecks Immatrikulation werden bei ausreichender Nachfrage voraussichtlich im September 2022 angeboten.
Neben Studieninteressierten können auch bereits immatrikulierte Studierende die Sprachstandsüberprüfung nutzen, um ihre Sprachkenntnisse zertifizieren zu lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Sprachstandsüberprüfung keinen offiziellen TOEFL- oder IELTS-Test ersetzt, den sie z.B. bei Auslandsbewerbungen z.T. verpflichtend absolvieren müssen. Für Fragen hinsichtlich der Sprachkenntnisse für ein anvisiertes Auslandsstudium steht Ihnen auch das International Office der OVGU zur Verfügung.